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   BSG, 23.04.2009 - B 11 AL 28/08 BH   

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https://dejure.org/2009,58472
BSG, 23.04.2009 - B 11 AL 28/08 BH (https://dejure.org/2009,58472)
BSG, Entscheidung vom 23.04.2009 - B 11 AL 28/08 BH (https://dejure.org/2009,58472)
BSG, Entscheidung vom 23. April 2009 - B 11 AL 28/08 BH (https://dejure.org/2009,58472)
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  • BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvR 162/51

    Petitionsbescheid

    Auszug aus BSG, 23.04.2009 - B 11 AL 28/08 BH
    Insbesondere ist nicht ersichtlich, inwiefern über die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in der vom Kläger angeführten, vom LSG jedoch bereits verwerteten Entscheidung vom 22. April 1953, 1 BvR 162/51, BVerfGE 2, 225 ff, hinaus noch Klärungsbedarf bestehen sollte.
  • BSG, 22.04.1997 - 11 BAr 3/97

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Konkretisierung - Grundrecht - Darlegungslast

    Auszug aus BSG, 23.04.2009 - B 11 AL 28/08 BH
    Unter Berücksichtigung der für die Beurteilung dieses Zulassungsgrundes maßgebenden tatsächlichen Feststellungen des LSG und des anzuwendenden Rechts gibt es keinen Anlass zur Annahme, mit einer Beschwerde könnten entscheidungserhebliche Rechtsfragen aufgeworfen werden, die über den Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Fortbildung des Rechts einer Klärung durch das Revisionsgericht bedürftig und fähig sind (vgl ua BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 23; SozR 1500 § 160a Nr. 60, 65).
  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus BSG, 23.04.2009 - B 11 AL 28/08 BH
    Eine Abweichung setzt einen Widerspruch im Grundsätzlichen oder ein Nichtübereinstimmen tragender abstrakter Rechtssätze in der Entscheidung des LSG einerseits und in einer Entscheidung des BSG oder des GmSOGB oder des BVerfG andererseits voraus (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67).
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 23.04.2009 - B 11 AL 28/08 BH
    Unter Berücksichtigung der für die Beurteilung dieses Zulassungsgrundes maßgebenden tatsächlichen Feststellungen des LSG und des anzuwendenden Rechts gibt es keinen Anlass zur Annahme, mit einer Beschwerde könnten entscheidungserhebliche Rechtsfragen aufgeworfen werden, die über den Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Fortbildung des Rechts einer Klärung durch das Revisionsgericht bedürftig und fähig sind (vgl ua BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 23; SozR 1500 § 160a Nr. 60, 65).
  • SG Lüneburg, 02.03.2009 - S 7 AL 87/08

    Anspruch auf Gewährung einer Fahrtkostenbeihilfe i.R.e. Beschäftigungsaufnahme

    Auszug aus BSG, 23.04.2009 - B 11 AL 28/08 BH
    Der Antrag des Klägers, ihm für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 14. Oktober 2008 - L 7 AL 87/08 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und ihm einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
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